Vorstandschaft
 

                                                  1. Vorsitzender:  Michael Bosler 
                                                  2. Vorsitzender:  Axel Witt
 Kassier:                Harald  Kraft 
 Schriftführerin:  Judith Schätz 

                                                                                          Jugendleiterin: Melanie Dresel 

Zuchtwart Kaninchen:  Jürgen Ullrich 
Zuchtwart Geflügel:      Markus Reichert 
Zuchtwart Vögel:           Nico Schäfer 

                                                                                          Zuchtbuchführerin:  Leonie Häfele 
                                                                                          Tätowiermeister:       Thomas Ullrich 

Gerätewart Zuchtanlage:  Stefan Laubel 
Gerätewart:                        Christian Büchel 
Gerätewart:                        Christof Laubel 

                                                                                            Ehrenvorsitzender:  Wolfgang Bleich 




 

CHRONIK  


23.Febr. 1930: Gründungsversammlung im Gasthaus „Zur Sonne“ mit 14 Gründungs-
mitgliedern: August Leppert, Stefan Merkel, Josef Schneider, 
Hermann Schneider, Richard Peter, Franz Gress, Klemens Merkel, Max 
Heitz, Bernhard Schneider, Leo Heitz, August Herr, August Leuchtner, 
Hermann Zoller und Gustav Heitz. 1.Vorsitzender: August Leppert

Nov.1930: Erste Leistungsschau mit 10 Kaninchen- und 9 Geflügelrassen.

1933: Die politische Gleichschaltung bringt Probleme, Albert Lederer wird Vorsitzender, 
Kreisverband teilt dem Verein das Kennzeichen C 91 zu.

1935: August Leppert übernimmt wieder die Geschicke des Vereins und bleibt bis 1943 
Vorsitzender.

1937: Eine Frauengruppe unter Vorsitz von Berta Fritz wird gegründet.

1938: Erstmals wird das Ostereiersuchen veranstaltet.

1939: Letztes Hasenessen für lange Zeit, Mitglieder werden zu den Waffen gerufen.

1943: Vereinstätigkeit endgültig erlahmt.

1948: Neugründung scheitert an Militärregierung.

21. Nov. 1949: Gründungsversammlung im Gasthaus „Zum Anker“ mit 24 Mitgliedern, 
Stefan Jung wird Vorsitzender.

1953: Karl Merkel übernimmt den Vorsitz im Verein.

1954: Erstmals wieder Leistungsschau, Stefan Jung führt den Verein von 1954 bis 1958.

1958: Johann Leuchtner übernimmt den Vorsitz.

1960: 30-jähriges Vereinsjubiläum. Auf dem Festplatz hinter der Festhalle werden erstmals 
gegrillte Hähnchen verkauft.

1965: Erwin Oesterle löst Johann Leuchtner als Vorsitzender ab. 

1968: Erwin Anthöfer führt den Verein bis 1975. Unter Johann Martini wird eine 
Jugendgruppe aufgebaut.

1969: 1.Iffezheimer Gockelfest.

1970: 40-jähriges Vereinsjubiläum in der Festhalle. Jugendgruppe löst sich auf.

1974: Verein wird ins Vereinsregister eingetragen.

1975: Wolfgang Bleich wird Vorsitzender. Bei der Lokalschau erstmals Volieren mit 
Wassergeflügel bestückt.

1976: Im Verein wird eine Vogelzucht- und Schutzabteilung gebildet. Bei der Lokalschau 
werden in 27 Käfigen einheimische Waldvögel sowie Exoten ausgestellt. 
Wiederbildung einer Jugendgruppe unter Heinz Seiser. 

1977: Heinz Müller Nachfolger von Wolfgang Bleich. Rennbahnrestauration wird neues 
Domizil für Leistungsschau.

1978 Gesamte Vorstandschaft neu gewählt. Wolfgang Bleich wieder 1.Vorsitzender.

1980: 50-jähriges Vereinsjubiläum. Das 11.Hähnchenfest wird in der neuerbauten 
Vereinsfesthalle bei der Rennbahn durchgeführt. Festbankett in der Festhalle am 
11.Oktober. Jubiläumsschau in der Rennbahnrestauration am 1. und 2.Novenber.

1981: Am 21.März findet in der Festhalle die Landesverbandstagung des Verbandes 
Deutscher Waldvogelpfleger und Vogelschützer e.V. statt. 

1984: Beim Vereinsturnier der örtlichen Vereine des Fußballvereins wird der Verein 
Turniersieger. Es wird erfolgreich beim Triathlon des Turnvereins teilgenommen. Im 
Verein werden die Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen eingeführt. 

1985: Die Lagerplätze für die Vereisutensilien im Gasthaus “Zum Schiff“ und in der 
Grundschule werden aufgegeben. Neue Unterkunft wird der alte Stierstall in der 
Karlstrasse. 

1986: Nach 10-jähriger Pause finden die Ausstellungen wieder in der Festhalle statt. Die 
Vogelschutz- und Zuchtabteilung des Vereins feiert ihr 10-jähriges.

1987: Der diesjährige Vereinsausflug führt 2 Tage ins Allgäu zu den Königsschlössern. 
Wegen Terminüberschneidungen mit dem 25-jährigen Vereinsjubiläum der 
Anglerkameradschaft entfällt das Hähnchenfest.

1988: Vereinsausflug zum Vogelpark Waldsrode.

1989: Die geplante Kreisjugendschau in Iffezheim und alle weiteren Ausstellungen in den 
Kreisen Rastatt, Baden-Baden und Bühl entfallen. Wegen der RHD (Hämorrhagische 
Krankheit) bei Kaninchen werden diese Kreise bis zum 30.06.1990 zu Sperrbezirk 
erklärt.

1990: Der Verein nimmt am Projekt „Schule und Verein“ erfolgreich teil. Am 3.November 
findet anlässlich des 60-jährigen Vereinsjubiläums ein Ehrungsabend in der Festhalle 
statt. Hierbei werden Erhard Laubel, Johann Leuchtner und Rudolph Schneider zu 
Altmeistern ernannt. Die Kreisjugendschau findet am 15. u. 16. Dezember in Iffezheim 
statt. 

1991: Wegen des Golfkrieges findet anstelle eines närrischen Kappenabends ein Grillfest 
statt. Die Kreisschau Kaninchen findet in Hügelsheim, der Züchterabend unter 
Vereinsregie in der Festhalle Iffezheim statt.

1992: Der Verein stellt einen ersten Antrag bei der Gemeinde Iffezheim für ein Gelände zur 
Errichtung einer Zuchtanlage. Beim Vereinsturnier der örtlichen Vereine des 
Windsurfingclubs erreicht man den 1. Platz. 

1993: Der erste Entwurf für eine Zuchtanlage unterhalb des Boxendorfes wird bei der 
Gemeinde eingereicht. Der erste Kontakt mit dem Kleintierzuchtverein D 545 
Waldesruh bei Dalwitz-Hoppegarten wird geknüpft. 

1994: Beim Züchterabend der Lokalschau sind erstmals wieder die Freude aus Vendenheim 
im Elsass zu Besuch. Diese Freundschaft besteht schon seit über 20 Jahren. 

1996: Ein zweiter Entwurf für eine Zuchtanlage bei der Kläranlage wird bei der Gemeinde 
eingereicht. Die Kreisschau Kaninchen findet in Hügelsheim statt, der Züchterabend in 
der Festhalle Iffezheim. 

1997: Ein weiterer Entwurf für eine Zuchtanlage im Munitionsdepot der franz.Streitkräfte 
wird eingereicht. Die Bewirtung der Freilufthalle während der Rennwoche wird 
erstmals gemeinsam mit dem Tischtennisclub bewältigt. Für diese Aktion wird ein 
Helferfest veranstaltet. 

1998: Das Hähnchenfest wird nur noch sonntags veranstaltet. Beim Fußballvereinsturnier 
wird der 1.Platz erzielt. 

1999: Zum zweiten Mal Bewirtung der Freilufthalle während der Rennwoche mit dem 
Tischtennisclub. Ein 3-tägiger Vereinsausflug führt nach Mayerhofen im Zillertal zum 
Almabtrieb. 

2000: Beim Anbau an der Freilufthalle bekommt der Verein einen Raum für die 
Küchenutensilien. Der Verein bekommt vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit erteilt. 
Adolf Büchel und Hans Seifermann werden beim Züchter- und Ehrungsabend 
anlässlich des 70-jährigen Vereinsjubiläums zu Altmeistern ernannt. Die 
Kreisjugendschau findet am 16. u. 17. Dezember in der Festhalle Iffezheim statt.

2001: Beim Seifenkistenrennen der Kolpingfamilie nimmt der „Hasenblitz“ erfolgreich teil. 
Bei der Lokalschau wird erstmals die neue begehbare Freiflugvoliere aufgebaut. 

2002: Wolfgang Bleich ist seit 25 Jahren 1.Vorsitzender des Vereins. 


2004: Zum dritten Mal wird gemeinsam mit dem Tischtennisclub die Bewirtung der 
Freilufthalle während der Renntage durchgeführt. Bei der Lokalschau werden die neuen 
Tischvolieren für Vögel zum ersten Mal eingesetzt. 

2005: Die Gespräche für eine Lagerhalle zur Unterbringung zeigen ein Ergebnis: auf dem 
Gelände der alten Kläranlage wird im April eine Halle mit einer Fläche von 120 m² 
errichtet. Es finden Gespräche über einen neuen Standort für eine Zuchtanlage 
zwischen Sportplatz und Grillhütte bis zur B500 statt. Man einigt sich auf diesen 
Standort und die Gespräche mit Gemeinde und Planer werden vertieft. Im Juni wird in 
einer öffentlichen Gemeinderatssitzung ein Entwurf vorgestellt. Anlässlich des 
75-jährigen Vereinsjubiläums findet am 25.September eine Jubiläumsmatinee in der 
Festhalle statt. Der Jubeltag wird mit einem Gottesdienst in der kath. Pfarrkirche 
begonnen. Die Jubiläumsausstellung findet am 6.November in der Festhalle statt.

 

Vereinssatzung

Satzung des Kleintierzuchtverein Iffezheim e.V. vom 19.01.1974 und Satzungsänderungen aus der a.o. Mitgliederversammlung vom 24.11.1978 und der Satzungsänderung aus der Mitgliederversammlung vom 22.01.1982

 

§ 1 Name und Sitz des Vereins

 

  1. Der Verein führt den Namen „Kleintierzuchtverein Iffezheim 1930 eingetragener Verein“ und ist in das Vereinsregister einzutragen.
  2. Er hat seinen Sitz in Iffezheim. (Landkreis Rastatt)
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  4. Der Verein ist Mitglied im Landesverband Badischer Kaninchenzüchter e.V. (+und im Landesverband Badischer Rassegeflügelzüchter e.V.).

Die Mitgliedschaft erstreckt sich auf alle über- und untergeordneten Organisationsgliederungen der (des) Landesverbände (s). Dies sind der Zentralverband Deutscher Kaninchenzüchter (ZDK),

(+und der Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter (BDRG) und der zuständige Kreisverband (+ nur bei Vereinen einzutragen).

Die Satzungen, Ordnungen, Richtlinien und Weisungen der genannten Organisationen sind für den Verein und seine Mitglieder unmittelbar verbindlich.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Rassegeflügel- und Rassekaninchenzucht, sowie der Vogelschutz und des aktiven Vogelschutzes in Wald und Flur. Für die Sparten Geflügel- und Rassekaninchenzucht auf ideeller und gemeinnütziger Grundlage zum Nutzender deutschen Volkswirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Tiere. Darüber hinaus gilt die Arbeit des Vereins vor allem der Verbesserung der allgemeinen, nicht gewerbsmäßigen Geflügel- und Kaninchenhaltung. Um diesenZweck und diese Aufgabe zu erreichen widmet sich der Verein insbesondere:
  2. der allgemeinen Beratungund Aufklärung über neuzeitliche Kleintierzucht und Kleintierhaltung.
  3. der Verbreitung der Rassegeflügel- und Rassekaninchenzucht  durch entsprechende Werbung, insbesondere durch Abhaltung von Ausstellungen, entsprechende Vorträge und Förderung der Jugend.
  4. der züchterischen Verbesserung der Rassegeflügel- und Rassekaninchenzucht durch Ausrichten der Zuchtarbeit im Rahmen der einheitlichen Musterbeschreibungen (Standart) für die einzelnen Gattungen, Rassen und Farbenkontrolle zur Erreichung bestimmter Zuchtziele, vor allem zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Rassegeflügels und der Rassekaninchen.
  5. Dem aktiven Vogelschutz durch Abhaltung von Diavorträgen Veranstaltungen von Vogelwanderungen, freiem Zutritt der Jugend zu den Ausstellungen sowie der Abhaltung von Lehrstunden für Schüler in

Verbindung mit den Schulen und Lehrkräften bei unseren Ausstellungen.

Ferner ist es Aufgabe des Vereins durch das Aufstellen von Nistkästen

und die Durchführung von Winterfütterung die vorhandenen Vogelbestände zu erhalten bzw. zu vermehren. Hierbei steht der Gedanke des Tierschutzes an erster Stelle. Eine weitere Aufgabe sieht der Verein darin, sich aktiv mit dem Gedanke des Umweltschutzes zu befassen.

  1. Der Verein hält sich frei von parteipolitischen, konfessionellen und rassischen Bestrebungen.
  2. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung in ihrer jeweiligen Fassung. Etwaige Gewinnen dürfen nur für satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Sie haben keinen Anspruch auf Anteil aus dem Vereinsvermögen.
  4. Es darf niemand durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitglieder

Der Verein hat als ordentliche Mitglieder

  1. Aktive Mitglieder über 18 Jahre (Züchter)
  2. Jugendliche Mitglieder ab 8. Lebensjahr (Jugendzüchter)
  3. Passive Mitglieder über 18 Jahren

§ 4 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

  1. Wer Mitglied werden will, legt eine schriftliche Beitritterklärung vor. Bei Jugendlichen ist außerdem die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich.
  2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand (§ 10, Abs. 1)
  3. Wird ein Aufnahmeantrag abgelehnt, ist der Vorstand nicht verpflichtet Grund dafür anzugeben.
  4. Die Mitgliedschaft endet
  5. durch Austritt
  6. durch Ausschluss
  7. durch Tod. Bei Tod kann die Mitgliedschaft durch den noch lebenden Ehegatten weitergeführt werden.
  8. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und mindestens 4 Wochen zuvor dem Vorstand anzuzeigen. Der Vorstand kann Abweichungen hiervon zulassen.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und so den Verein nach besten Kräften zu unterstützen.
  2. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie am Vereinsleben regen Anteil nehmen, seine Arbeitfördernund Schädigung seines Rufes, seiner Bestrebung und seines Vermögens verhindern.
  3. Mitglieder über 18 Jahre haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung sowie aktives und passives Wahlrecht zu den Ämtern des Vereins.
  4. Die Mitglieder sind zur Zahlung der von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Der Beitrag soll nach Möglichkeit durch ein Bankinstitut eingezogen werden.

§ 6 Ehrungen

  1. Der Verein kennt als ordentlichen Ehrung die bronzene, silberne und goldene Vereinsehrennadel. Es werden verliehen
  2. Die bronzene Vereinsehrennadel nach mehr als 1o jähriger ununterbrochener aktiver Mitgliedschaft oder nach 15 Mitgliedsjahren.
  3. Die silberne Vereinsehrennadel nach mehr als 25 jähriger ununterbrochener aktiver Mitgliedschaft oder nach 30 Mitgliedsjahren.
  4. Die goldene Vereinsehrennadel nach mehr als 40 jähriger ununterbrochener aktiver Mitgliedschaft oder nach 40 Mitgliedsjahren.
  5. Sämtliche Ehrungen werden frühestens ab dem 14 Lebensjahr gerechnet.
  6. Nach 40 Mitgliedsjahren kann das Mitglied zum Ehrenmitglied ernannt werden.
  7. Daneben kann der Verein nach jeweiligem Ermessenbesondere Ehrungen vornehmen.
  8. Bei Verleihung von Ehrungen für besondere Verdienste muss als Ermessensgrundlage eine mindestens 10 jährige Tätigkeit als Mitglied des Vorstandes bzw. des erweiterten Vorstandes dienen.
     

§ 7 Organe des Verein
 Die Organe sind
 

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Die Vorstandschaft
  3. Der Vorstand

§ 8 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins

.Zu ihren Aufgaben gehört:

  1. Entgegennahme der Jahresberichte und Jahresrechnung
  2. Entlastung des Vorstandes und der Vorstandschaft
  3. Wahl des Vorstandes, der Abteilungsleiter und der Mitglieder des Verwaltungsrates so wieder Revisoren. Letztere müssen im Abstand von einem Jahr immer für zwei Jahre gewählt werden und wechseln.
  4. Beschlussfassung über Satzungsangelegenheiten
  5. Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen
  6. Beschlussfassung über Anträge und sonstige wichtige Vereinsangelegenheiten
  7. Auflösung des Vereins
  8. Die ordentliche Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) hat alljährlich im ersten Vierteljahr zusammenzutreten.

        Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden bei Bedarf einberufen oder wenn     mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder (§ 3, Abs.1Ziffer 1 und 3) unter Angabe des Grundes es schriftlich beantragt. Wahlen sind in der Regel in der ordentlichen Mitgliederversammlung durchzuführen.

  1. Der 1. Vorsitzende oder sein Beauftragter gibt den Tagungsort, die Zeit und den Grund mindestens vier Wochen vorher im Gemeindeanzeiger bekannt.
  2. Anträge an die Mitgliederversammlung müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich an den Vorstand gerichtet werden.
  3. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet. Sie ist in jedem Falle ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
  4. Beschlüsse werden, wenn die Satzung nichts anderes vorschreibt,  mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit, auch im zweitenWahlgang, entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.


 Satzungsänderungen müssen mit 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

  1. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben ist.

§ 9 Die Vorstandschaft

  1. Die Vorstandschaft besteht aus:
  2. dem Vorstand (siehe § 10 Abs. 1)
  3. den drei Abteilungsleitern
  4. dem Jugendleiter

Alle weiteren Funktionäre gehörendem erweiterten Verwaltungsrat an:

  1. Der Platz- und Hallenwart, welcher auch als Vereinsdiener fungiert
  2. Der Tätowiermeister
  3. Der Zuchtbuchführer
  4. Der Ringwart
  5. Der Gerätewart
  6. Der Beauftragte für Umweltschutz

Der Gesamtverwaltungsrat muss mindestens einmal im Geschäftsjahr zusammentreten.

(3) Die Vorstandschaft ist zuständig für die

  1. Beschlussfassung über finanzielle Dinge
  2. Beratung über laufende Vereinsangelegenheiten
  3. Behandlung von Einsprüchen und Beschwerden gegen Strafen
  4. Verleihung der Ehrenmitgliedschaft und anderer Ehrungen
  5. der Vorbereitung der laufenden Vereinsversammlung
  6. Die Vorstandschaft wird vom 1. Vorsitzenden oder von seinem Beauftragten nach Bedarf einberufen. Die Vorstandschaft ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind.
  7. Die Zuchtwerbewarte beraten in allen die Kleintierzucht betreffenden Fragen.
  8. Der Platz- bzw. Hallenwart ist für Ordnung und Sauberkeit in der vereinseigenen Anlage verantwortlich. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. 
  9. Die Vorstandmitglieder nach § 9 Abs. 1 a, b, c werden im Wechsel alle zwei Jahre gewählt, um dem Verein eine kontinuierliche Entwicklung zu gewährleisten.

Im ersten Jahr den 1. Vorsitzenden, den Schriftführer, den Abteilungsleiter für Geflügel und den Jugendleiter.

Im zweiten Jahr den 2. Vorsitzenden, den Kassierer, den Abteilungsleiter Kaninchen sowie den Abteilungsleiter für Vogelschutz und Vogelzucht.

Alle anderen Funktionäre werden für jeweils zwei Jahre gewählt:

  1. Der Hallen- und Platz
  2. Der Tätowiermeister
  3. Der Zuchtbuchführer
  4. Der Ringwart
  5. Der Gerätewart
  6. Der Beauftrage für Umweltschutz

Die Mitglieder des Gesamtverwaltungsrates sind je nach Bedarf den Sitzungen des Vorstandes hinzuzuziehen.

  1. Ferner gehört der Vorstandschaft der jeweilige Ehrenvorstand mit Sitz jedoch ohne Stimme an.
  2. Der Ehrenvorstand wird durch die Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) gewählt und sollte selbst mindestens 10 Jahre 1. Vorsitzender des Vereins gewesen sein.

§ 10 Der Vorstand

  1. Dem Vorstand gehören an:
  2. der 1. Vorsitzende
  3. der 2. Vorsitzende
  4. der Schriftführer
  5. der Kassier
  6. Der Vorstand erledigt die Vereinsgeschäfte, soweit dafür nach der Satzung nicht die Mitgliederversammlung oder die Vorstandschaft zuständig ist bzw. sind.
  7. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Es wird mündlich abgestimmt.
  8. Vorstand im Sinne des Gesetzes (§ 26 BGB) sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.


 Schriftstücke, die den Verein vermögensrechtlich verpflichten, sind vom Vorstand (siehe § 10 Abs. 1) zu unterzeichnen.

  1. Der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter beruft den Vorstand nach Bedarf kurzfristig ein und leitet seine Sitzung. Er führt die Geschäfte des Vereins und hält die Verbindung zu den Verbänden.(BDRG, LV Baden, ZDK Landesverband Baden über die Kreisverbände aufrecht. Ebenso ist zu einem guten Verhältnis zu den Nachbarvereinen Sorge zu tragen.
  2. Der Schriftführer erledigt die schriftlichen Arbeiten(Schriftwechsel, soweit dieser nicht vom 1. Vorsitzenden wahrgenommen wird) und fertigt über die Mitgliederversammlung (Hauptversammlung), Vorstandschaftssitzungen und laufenden Versammlungen Protokolle an. Die Protokolle sind vom 1. Vorsitzenden gegenzuzeichnen.
  3. Der Kassierer führt die Kassengeschäfte. Er ist für den ordnungsgemäßen Eingang der Mitgliedsbeiträge sowie den Ausgang der Verbandsbeiträge und sonstigen Verbindlichkeiten verantwortlich, sämtliche Kassenausgänge sind, nachdem dieselben vom 1. Vorsitzenden angewiesen sind, sofort zu überweisen.

§ 11 Strafen

  1. Wer gegen diese Satzung verstößt, das Ansehen des Vereins, sowie das Vermögen des Vereins schädigt oder zu schädigen versucht, Anordnungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung (Hauptversammlung), der Vorstandschaft oder des Vorstands zuwiderhandelt, kann, nachdem er Gelegenheit zur Rechtfertigung hatte, bestraft werden mit:
  2. Verwarnung
  3. Ausschluss.
  4. Die Strafen werden vom Vorstand ausgesprochen. Eine Strafe ist dem betroffenen schriftlich zu begründen.
  5. Gegen diesen Bescheid steht dem Betroffenen das Recht der schriftlichen Beschwerde zu. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung; sie ist binneneiner Ausschlussfrist von einer Woche nach der Eröffnung der Strafe beim 1. Vorsitzenden einzulegen. Andernfalls wird die Strafe unanfechtbar wirksam. Die Vorstandschaft hat die Beschwerde schnellstmöglich, d.h. binnen 14 Tagen nach ihrem Eingang zu behandeln. Ihre Entscheidung ist endgültig.

§ 12 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung kann nur von einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) mit einer Mehrheit von mindestens 2/3 der Mitglieder über 18 Jahren beschlossen werden. 
  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Iffezheim bzw. an deren Rechtsnachfolger die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
  3. Vor Auflösung des Vereins sollte versucht werden ,mit einem anderen Verein, der gleiche oder ähnliche Ziele verfolgt, zu fusionieren.

§ 13 Beschlüsse über Satzungsänderungen, Auflösung und Fusion

Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung bzw. die Fusion mit einem anderen Verein sind dem zuständigen Amtsgericht und Finanzamt anzuzeigen. Satzungsänderungen, welche die in § 2 genannten gemeinnützigen Zwecke betreffen, bedürfen der Einwilligung des zuständigen Finanzamtes.

§ 14 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) am 19.01.1974 beschlossen.
  2. Die bisherige Satzung bzw. Statuten aus dem Gründungsjahr 1930 ist damit gegenstandslos.
  3. Die Satzung ist von sechs Mitgliedern zu unterschreiben und beim Amtsgericht Rastatt zu hinterlegen.

 

Iffezheim, 19.1.1974

 

1) Leo Heitz                          2) Stefan Jung

3) Kurt Godbarsen                4) Karl Witt 

5) Erwin Anthöfer                  6) Johann Leuchtner

 

„Satzungsänderungen zu der am 19.01.1974 verabschiedeten Satzung“ vom 24.11.1978 Bezug genommen:

 

1) Karl Merkel                        2) Karl Witt

3) Erhard Laubel                    4) JohannMartini

5) Johann Leuchtner              6) Otmar Schäfer

7) Wolfgang Bleich                  8) Erwin Anthöfer

 

 

„Satzungsänderung zu der am 19.01.1974 verabschiedeten Satzung und den Satzungsänderungen vom 24.11.1978“ vom 24.01.1982 Bezug genommen:

 

1) WolfgangBleich                        2) Otmar Schäfer

3) GüntherOppitz                          4) Adolf Büchel

5) Karl Witt                                    6) DieterMartini

7) Erhard Laubel                           8) Jürgen Schumacher

 

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